Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Anmeldung und Zustandekommen des Vertrags
1 Anmeldung
Die Anmeldungen zu Kursen erfolgt online über https://deden.hebamio.de/kursliste . Die Möglichkeit der Teilnahme am Kurs besteht erst nach Erhalt der Anmeldebestätigung der Hebamme, die ich in der Regel per E-Mail versende.
2 Bestätigung der Anmeldung
Das Vertragsverhältnis mit der Hebamme Sabrina Deden kommt erst dann rechtswirksam zustande, wenn die Hebamme einen freien Kursplatz bestätigt hat, die Kursgebühr überwiesen wurde und eine Anmeldebestätigung versendet wurde. Jedoch unter dem Vorbehalt, dass die festgelegte Mindestteilnehmerzahl zum Kursbeginn erreicht wird. Widerrufsrechte bleiben hiervon unberührt.
3 Zahlung der Kursgebühren
Die Höhe der verbindlichen Kursentgelte ist den Kursbeschreibungen zu entnehmen. Die Kursentgelte sind grundsätzlich umgehend fällig und in einem Betrag vor Beginn der Veranstaltung laut Frist der Zahlungsaufforderung auf das von der Hebamme angegebene Konto zu entrichten.
Die Nichtteilnahme an einem Kurs entbindet nicht von der Zahlung des Entgelts, es sei denn, es liegt ein Fall des zulässigen Rücktritts gem. § 3 der AGB bzw. ein wirksamer Widerruf vor.
Mahnkosten gehen zu Lasten des/ der Teilnehmer*in und werden dieser/ diesem von der Hebamme in Rechnung gestellt. Für jede außergerichtliche Mahnung durch die Hebamme werden dem/der Teilnehmer*in € 5,00 in Rechnung gestellt.
§2 Termine, Zeiten, Kursorte und Onlineangebote
1 Verlegung von Kursterminen
Alle angebotenen Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Änderungen sind der Hebamme vorbehalten. Änderungen vor Kursbeginn führen für den/ die Kursteilnehmer*in zu einem Sonderkündigungsrecht binnen 7 Tagen. Das Verlegen von einzelnen Terminen im Kursverlauf hat kein Sonderkündigungsrecht oder Teilerstattungen zur Folge. Im Falle einer Terminverschiebung oder eines Kursausfalls informiert die Hebamme den/die Teilnehmer*in rechtzeitig. Ausgefallene Stunden versuchen wir nach Möglichkeit nachzuholen. Bei nicht Erreichen der erforderliche Mindestteilnehmerzahl behält sich die Hebamme vor, den Kurs bis zum Tag des eigentlichen Kursbeginns abzusagen.
2 Kursorte
Die Hebamme behält es sich vor, den Kursort in einem zumutbaren Umkreis des ausgeschriebenen Kursortes zu verlegen.
§3 Rücktritt, Kursabsagen und Erstattungen von Kursentgelten
1 Rücktritt und Kündigung durch die Hebamme
Werden ausgeschriebene Kurse durch die Hebamme abgesagt, z.B. weil die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, werden die Teilnehmer*innen über die Absage unverzüglich schriftlich (in Ausnahmefällen auch telefonisch) informiert. Bereits eingezahlte Kursentgelte werden in voller Höhe unverzüglich zurückerstattet.
2 Rücktritt von Teilnehmer*innen
Der Rücktritt von Teilnehmer*innen von der Anmeldung ist bis 2 Wochen nach Kursanmeldung möglich und in jedem Fall schriftlich zu erklären.
Bei einem rechtzeitigen Rücktritt innerhalb von 2 Wochen ab Kursanmeldung, wird die volle Kursgebühr, abzgl. einer Verwaltungspauschale von € 10,00, erstattet. Bei einem Rücktritt bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn erstatte ich 50 % der Teilnahmegebühren. Erfolgt der Rücktritt später als 4 Wochen vor Beginn, so ist eine Erstattung der Kursgebühren nur möglich, wenn ein/e Ersatzteilnehmer*in sich verbindlich anmeldet. In diesem Fall behalte ich mir vor, eine Verwaltungsgebühr von € 10,00 einzubehalten.
Ein Rücktritt von Teilnehmer*innen nach Beginn des Kurses ist nicht möglich. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3 Umbuchung
Ein Anspruch auf Umbuchung in einen anderen Kurs besteht nicht. In Ausnahmefällen kann die Hebamme die Umbuchung in einen anderen Kurs zulassen. In diesem Fall behält sie sich die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr von maximal 10 EUR vor.
4 Versäumte Kursstunden
Versäumte Kursstunden der Schwangeren, unabhängig vom Grund des Versäumnisses, können nicht von der Krankenkasse übernommen werden und werden der Schwangeren daher privat in Rechnung gestellt.
§4 Teilnahmebescheinigung
Nach regelmäßig absolviertem Kurs kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine Teilnahmebescheinigung erhalten. Die erste Teilnahmebescheinigung ist kostenlos. Für jede weitere werden € 11,50 berechnet.